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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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MMOO schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir sind ein gemeinnütziger Musikverein und haben > am Wochenende ein Konzert veranstaltet. Dabei > haben Aushilfen mitgewirkt. > Eine Aushilfe hat ein Honorar bekommen. Zwei > weitere Aushilfen haben kein Honorar bekommen. > Alle drei Aushilfen wurden nach dem Konzert zum > Essen in einem Restaurant eingeladen. > Nach meinem Verständnis handelt es sich hier um > Bewirtungsaufwendungen? > Diese sind ja grundsätzlich nur nach 70/30 > abziehbar. Wie würde ich das (bspw. im SKR 49) > richtig verbuchen? > > Schonmal vielen Dank für die Beantwortung der > Frage!
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