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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abrechnung einer Veranstaltung zweier Vereine
von: XFC ()
Datum: 14.12.2023

Guten Abend,

zwei gemeinnützige Karnevalsvereine wollen zusammen eine Brauchtumsveranstaltung durchführen. Unsere Überlegung ist das Verein A erstmal alle Kosten übernimmt und sammelt, dann wird die Veranstaltung durchgeführt uns abgerechnet. Wenn die Veranstaltung ein Minus erwirtschaftet hat zahlt Verein B 50% des Verlustes an Verein A. Sollte die Veranstaltung einen Überschuss erwirtschaften, zahlt Verein A 50% des Überschuss an Verein B. Gibt es hier ein Problem im Rahmen der Gemeinnützigkeit?

Beide Vereine verfolgen die Brauchtumspflege als anerkannten gemeinnützigen Satzungszweck.

Wie rechnen die Vereine dann ab besten den Verlust/ den Überschuss ab - wahrscheinlich dann im Bereich Einnahmen/Ausgaben Zweckbetrieb? Verein A stellt dann eine UST-freie Rechnung/Gutschrift an Verein B?

Passt das so?

Re: Abrechnung einer Veranstaltung zweier Vereine
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2023

Wenn beide Vereine gemeinnützig sind, ist das so problemlos möglich. Ertragssteuerlich werden die Einnahmen und Überschüsse genauso behandelt, wie beim Verein selbst (also grundsätzlich Zweckbetrieb).
Zu beachten ist aber: Bei der genannten Vereinbarung wird regelmäßig ein GbR-Vertrag entstehen, weil eine Verlustbeteiligung für einen anderen Vertrag untypisch wäre. Die GbR ist aber umsatzsteuerlich ein eigenes Steuersubjekt. Das hat den Vorteil, dass auch die Kleinunternehmerregelung hier separat greift.