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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn beide Vereine gemeinnützig sind, ist das so > problemlos möglich. Ertragssteuerlich werden die > Einnahmen und Überschüsse genauso behandelt, wie > beim Verein selbst (also grundsätzlich > Zweckbetrieb). > Zu beachten ist aber: Bei der genannten > Vereinbarung wird regelmäßig ein GbR-Vertrag > entstehen, weil eine Verlustbeteiligung für einen > anderen Vertrag untypisch wäre. Die GbR ist aber > umsatzsteuerlich ein eigenes Steuersubjekt. Das > hat den Vorteil, dass auch die > Kleinunternehmerregelung hier separat greift.
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