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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Falle eines Vermächtnisses
von: Einzahl ()
Datum: 10.12.2023

Darf, sollte oder gar muss ein gemeinnütziger Verein einem Erben eine Zuwendungsbestätigung über den im Zusammenhang mit einem Vermächtnis überwiesenen Betrag ausstellen, wenn dieser "sein Glück" bei Finanzamt und vor Gericht versuchen möchte?

Wie sieht es in obigen Fall mit der Spendenhaftung aus?

Könnten man die Zuwendungsbestätigung durch geeignete Hinweise und "Disclaimer" aufpeppen um einer möglichen Spendenhaftung zu entgehen

Gäbe es Alternativen zu einer Zuwendungsbestätigung mit der der Erbe sein Vorhaben umsetzen kann?

Was gilt es aus Vereinssicht dabei noch zu beachten?

Re: Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Falle eines Vermächtnisses
von: pfeffer ()
Datum: 10.12.2023

Darf, sollte oder gar muss ein gemeinnütziger Verein einem Erben eine Zuwendungsbestätigung über den im Zusammenhang mit einem Vermächtnis überwiesenen Betrag ausstellen, wenn dieser "sein Glück" bei Finanzamt und vor Gericht versuchen möchte?

# Was heißt "im Zusammenhang mit einem Vermächtnis"? Sind das Zuwendungen auf dem Vermögen des Erben oder des Verstorbenen?

Wenn dieser "sein Glück" bei Finanzamt und vor Gericht versuchen möchte?

# Was ist damit gemeint?

Re: Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Falle eines Vermächtnisses
von: Einzahl ()
Datum: 10.12.2023

pfeffer schrieb:
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> # Was heißt "im Zusammenhang mit einem
> Vermächtnis"? Sind das Zuwendungen auf dem
> Vermögen des Erben oder des Verstorbenen?
Es gibt ein Schreiben des Nachlassgerichtes, welches uns über das Vermächtnis informiert.
Der Erbe hat den entsprechenden Betrag mit einem entsprechenden Betreff bereits von seinen Konto auf unser Konto überwiesen.

> Wenn dieser "sein Glück" bei Finanzamt und vor
> Gericht versuchen möchte?
Er möchte anscheinend den Betrag trotz eines anders lautenden Urteils des BFH bei der Steuer angeben und dem Finanzamt die Entscheidung über die Zulässigkeit überlassen. Ob er bei einem Abschlägigen Bescheid Wiederspruch einlegen möchte oder gar den Rechtsweg bestreiten will ist uns unbekannt.

BFH, Urteil v. 22.9.1993, X R 107/91, Haufe Index 64729; BFH, Urteil v. 23.10.1996, X R 75/94, Haufe Index 66052)

Re: Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Falle eines Vermächtnisses
von: pfeffer ()
Datum: 10.12.2023

Entscheidend ist, ob das Geld an den Verein geflossen ist. Wenn es aber aus dem Nachlass stammt und testamentarisch dem Verein zugewendet wurde, ist das keine Spende des Erben.

Re: Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Falle eines Vermächtnisses
von: Einzahl ()
Datum: 10.12.2023

pfeffer schrieb:
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> Entscheidend ist, ob das Geld an den Verein
> geflossen ist. Wenn es aber aus dem Nachlass
> stammt und testamentarisch dem Verein zugewendet
> wurde, ist das keine Spende des Erben.

Was bedeutet das für unsere Prüfplichten im Hinblick auf die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung?

Re: Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung im Falle eines Vermächtnisses
von: pfeffer ()
Datum: 11.12.2023

Ich sehe da keine besonderen Prüfpflichten, sonst müsste man ja immer nachfragen, ob die Spende tatsächlich aus dem Vermögen des Spenders kommt und das wird nirgendwo verlangt. Außerden gilt nach § 1006 BGB immer die Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers.