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Steuern und Buchführung
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe da keine besonderen Prüfpflichten, sonst > müsste man ja immer nachfragen, ob die Spende > tatsächlich aus dem Vermögen des Spenders kommt > und das wird nirgendwo verlangt. Außerden gilt > nach § 1006 BGB immer die Eigentumsvermutung > zugunsten des Besitzers.
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