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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Satzungsänderung
von: Faschingsvereinekc ()
Datum: 16.07.2020

Hallo,
Wir haben im September neue Vorstandswahlen.
Gleichzeitig streben wir da aber auch eine Satzungsänderung an, Veränderung sollen hier sein Dauer im Amt 4 anstatt 2 Jahre und nur noch 5 Personen im Vorstand anstatt 7.
Nun meine Frage, wähle ich da zur Wahl schon nur noch 5 die dann 4 Jahre im Amt sind? Oder wieder 7? Was ist dann aber wenn die Satzungsänderung durch geht? Ab wann gilt dann das mit den 5 Personen und 4 Jahren?

Vielen Dank für die Hilfe.

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 16.07.2020

Zwar werden Satzungsänderung erst mit Eintragung im Vereinsregister wirksam, man kann aber nach dem Beschluss über die Änderung, bereits die Änderungen umsetzen.
D.h. nachdem die Satzungsänderung beschlossen wurde, kann der verkleinerte Vorstand mit der längeren Amtszeit gewählt werden. Mit Eintragung ins Vereinsregister gelten dann die beschlossenen Änderungen.

Re: Satzungsänderung
von: Faschingsvereinekc ()
Datum: 16.07.2020

Und wenn ich die Satzung ändere und die Wahl noch einmal mit 7 mache und auf 2 Jahre und dann erst in 2 Jahren nach der neuen Satzung gehe?

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 16.07.2020

Wenn die Satzung jetzt schon geändert wird, wäre das Beibehalten der alten Vorstandszusammensetzung ein Satzungsverstoß.