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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zwar werden Satzungsänderung erst mit Eintragung > im Vereinsregister wirksam, man kann aber nach dem > Beschluss über die Änderung, bereits die > Änderungen umsetzen. > D.h. nachdem die Satzungsänderung beschlossen > wurde, kann der verkleinerte Vorstand mit der > längeren Amtszeit gewählt werden. Mit Eintragung > ins Vereinsregister gelten dann die beschlossenen > Änderungen.
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