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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer Zahlungen/Erstattung in der EÜR
von: Th. Krämer ()
Datum: 08.07.2020

Hallo,
ich habe mal wieder einen "Dreher" im Kopf und kann oder will es nicht verstehen.
Ausgangslage: gem Verein mit USt Ausweisung im SKR49:
Innerhalb eines Wirtschafts-Jahre sieht es ja dem Gruden so aus, dass in Q1 die USt VAQ4 des Vorjahres gebucht wird (+ oder -), dann die drei VAs Q1-Q3 und ggf. die USt Jahresmeldung aus dem Vorjahr.
Die Buchungen der Ust laufen in der FiBu gegen die Konten 775 & 780 sowie 1845 & 1850.
In der EÜR tauchen diese Werte ja in den Bereich ZB und wirt. ZB auf.

Nun frage ich mich, wo z.B. die Buchung VA4 des Vorjahres (+ oder -) innerhalb der EÜR auftauchen.
Weiterhin die Frage, wo die UST Voranmeldungsbuchungen in der EÜR erscheinen. Diese + oder - Buchungen buche ich auf das SKR Konto 1920.

Bei dem Zahlungen/Erstattungen erfolgt ja eine Bankmehrung oder -minderung. Das muss doch irgendwo in der EÜR zum gem. Verein auftauchen. Habe in den Books dazu auch nix gefunden.

Danke für die Hilfe

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Umsatzsteuer Zahlungen/Erstattung in der EÜR
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.07.2020

Hat hier keiner eine Idee / Tipp?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Umsatzsteuer Zahlungen/Erstattung in der EÜR
von: pfeffer ()
Datum: 13.07.2020

# Nun frage ich mich, wo z.B. die Buchung VA4 des Vorjahres (+ oder -) innerhalb der EÜR auftauchen.

Wenn die Umsatzsteuer bis zum 10. Januar abgeführt wurde, wird sie nach der 10-Tage-Regel dem alten Jahr zugeschlagen. Sonst fällt sie ins neue Jahr

# Weiterhin die Frage, wo die UST Voranmeldungsbuchungen in der EÜR erscheinen. Diese + oder - Buchungen buche ich auf das SKR Konto 1920.

Die Umsatzsteuerzahlungen müssen über ein Aufwands- bzw. Ertragskonto erfasst werden, weil sie in der EÜR so behandelt werden, 5675 Anteilige Umsatzsteuerzahlungen, 6365 Anteilige Umsatzsteuerzahlungen usf.

Re: Umsatzsteuer Zahlungen/Erstattung in der EÜR
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.07.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> # Nun frage ich mich, wo z.B. die Buchung VA4 des
> Vorjahres (+ oder -) innerhalb der EÜR
> auftauchen.
>
> Wenn die Umsatzsteuer bis zum 10. Januar abgeführt
> wurde, wird sie nach der 10-Tage-Regel dem alten
> Jahr zugeschlagen. Sonst fällt sie ins neue Jahr
>
* Ja. Das ist klar. Es war danach.

> # Weiterhin die Frage, wo die UST
> Voranmeldungsbuchungen in der EÜR erscheinen.
> Diese + oder - Buchungen buche ich auf das SKR
> Konto 1920.
>
> Die Umsatzsteuerzahlungen müssen über ein
> Aufwands- bzw. Ertragskonto erfasst werden, weil
> sie in der EÜR so behandelt werden, 5675 Anteilige
> Umsatzsteuerzahlungen, 6365 Anteilige
> Umsatzsteuerzahlungen usf.
Ggf. bin ich zu blöd. Also in der EÜR/Gewinnermittlung werden von mir im ZB und wirt. ZB alle Ein- und Ausgaben Netto ausgewiesen. Am Ende der jeweiligen Ein- /Ausgaben kommt denn der USt Bereich dazu.

Wenn ich nun nach der Quartals VA z.B. Geld vom FA zurück bekommen, mehrt sich das Bankkonto und ich habe ja eine Einnahme. Wo in der EÜR/Gewinnermittlung muss ich diesen Betrag ausweise?
Oder muss ich diesen Betrag quasi aufsplitten (Basis dafür ist ja meine FiBu: BSP: im ZW habe ich 800€ USt eingenommen und 1000€ USt als Vorsteuer, dann packe ich die 200€ USt im ZB am Ende zu den USt Beträgen? Wirkt sich also auf den Gewinn/Verlust des ZB aus?

Und zu welchem Bereich (in der Gewinnermittlung) gehören die USt Sondereinnahmen/Zahlungen: VA4 Vorjahr, USt Jahresmeldung Vorjahr., USt Vorjahre?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Umsatzsteuer Zahlungen/Erstattung in der EÜR
von: pfeffer ()
Datum: 13.07.2020

# Wenn ich nun nach der Quartals VA z.B. Geld vom FA zurück bekommen, mehrt sich das Bankkonto und ich habe ja eine Einnahme. Wo in der EÜR/Gewinnermittlung muss ich diesen Betrag ausweise?

Unter einem Posten "Umsatzsteuererstattungen" in Ertragsbereich.

# Oder muss ich diesen Betrag quasi aufsplitten (Basis dafür ist ja meine FiBu: BSP: im ZW habe ich 800€ USt eingenommen und 1000€ USt als Vorsteuer, dann packe ich die 200€ USt im ZB am Ende zu den USt Beträgen? Wirkt sich also auf den Gewinn/Verlust des ZB aus?

Ja, genau genommen muss man das aufsplitten, sonst stimmt die bereichsbezogene Ertragsrechnung nicht.

# Und zu welchem Bereich (in der Gewinnermittlung) gehören die USt Sondereinnahmen/Zahlungen: VA4 Vorjahr, USt Jahresmeldung Vorjahr., USt Vorjahre?

Hier gilt das Gleiche.
Leider hat der SKR 49 keine getrennten Umsatzsteuerkonten. Man muss also "händisch" aufteilen.