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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > # Nun frage ich mich, wo z.B. die Buchung VA4 > des > > Vorjahres (+ oder -) innerhalb der EÜR > > auftauchen. > > > > Wenn die Umsatzsteuer bis zum 10. Januar > abgeführt > > wurde, wird sie nach der 10-Tage-Regel dem > alten > > Jahr zugeschlagen. Sonst fällt sie ins neue > Jahr > > > * Ja. Das ist klar. Es war danach. > > > # Weiterhin die Frage, wo die UST > > Voranmeldungsbuchungen in der EÜR erscheinen. > > Diese + oder - Buchungen buche ich auf das SKR > > Konto 1920. > > > > Die Umsatzsteuerzahlungen müssen über ein > > Aufwands- bzw. Ertragskonto erfasst werden, > weil > > sie in der EÜR so behandelt werden, 5675 > Anteilige > > Umsatzsteuerzahlungen, 6365 Anteilige > > Umsatzsteuerzahlungen usf. > Ggf. bin ich zu blöd. Also in der > EÜR/Gewinnermittlung werden von mir im ZB und > wirt. ZB alle Ein- und Ausgaben Netto ausgewiesen. > Am Ende der jeweiligen Ein- /Ausgaben kommt denn > der USt Bereich dazu. > > Wenn ich nun nach der Quartals VA z.B. Geld vom FA > zurück bekommen, mehrt sich das Bankkonto und ich > habe ja eine Einnahme. Wo in der > EÜR/Gewinnermittlung muss ich diesen Betrag > ausweise? > Oder muss ich diesen Betrag quasi aufsplitten > (Basis dafür ist ja meine FiBu: BSP: im ZW habe > ich 800€ USt eingenommen und 1000€ USt als > Vorsteuer, dann packe ich die 200€ USt im ZB am > Ende zu den USt Beträgen? Wirkt sich also auf den > Gewinn/Verlust des ZB aus? > > Und zu welchem Bereich (in der Gewinnermittlung) > gehören die USt Sondereinnahmen/Zahlungen: VA4 > Vorjahr, USt Jahresmeldung Vorjahr., USt Vorjahre?
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