Re: Umsatzsteuer Zahlungen/Erstattung in der EÜR
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.07.2020
pfeffer schrieb:
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> # Nun frage ich mich, wo z.B. die Buchung VA4 des
> Vorjahres (+ oder -) innerhalb der EÜR
> auftauchen.
>
> Wenn die Umsatzsteuer bis zum 10. Januar abgeführt
> wurde, wird sie nach der 10-Tage-Regel dem alten
> Jahr zugeschlagen. Sonst fällt sie ins neue Jahr
>
* Ja. Das ist klar. Es war danach.
> # Weiterhin die Frage, wo die UST
> Voranmeldungsbuchungen in der EÜR erscheinen.
> Diese + oder - Buchungen buche ich auf das SKR
> Konto 1920.
>
> Die Umsatzsteuerzahlungen müssen über ein
> Aufwands- bzw. Ertragskonto erfasst werden, weil
> sie in der EÜR so behandelt werden, 5675 Anteilige
> Umsatzsteuerzahlungen, 6365 Anteilige
> Umsatzsteuerzahlungen usf.
Ggf. bin ich zu blöd. Also in der EÜR/Gewinnermittlung werden von mir im ZB und wirt. ZB alle Ein- und Ausgaben Netto ausgewiesen. Am Ende der jeweiligen Ein- /Ausgaben kommt denn der USt Bereich dazu.
Wenn ich nun nach der Quartals VA z.B. Geld vom FA zurück bekommen, mehrt sich das Bankkonto und ich habe ja eine Einnahme. Wo in der EÜR/Gewinnermittlung muss ich diesen Betrag ausweise?
Oder muss ich diesen Betrag quasi aufsplitten (Basis dafür ist ja meine FiBu: BSP: im ZW habe ich 800€ USt eingenommen und 1000€ USt als Vorsteuer, dann packe ich die 200€ USt im ZB am Ende zu den USt Beträgen? Wirkt sich also auf den Gewinn/Verlust des ZB aus?
Und zu welchem Bereich (in der Gewinnermittlung) gehören die USt Sondereinnahmen/Zahlungen: VA4 Vorjahr, USt Jahresmeldung Vorjahr., USt Vorjahre?
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer