Kleinunternehmer-Regelung
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 17.11.2023
Hallo Herr Pfeffer, folgende Frage zur Umsatzsteuer ist bei einem Verein aufgetaucht:
ein Verein hat im Jahr 2019 die Umsatzgrenze in 2019 überschritten, ist also im Jahr 2020
Regelunternehmer, unterschreitet in 2020 aber wieder die Umsatzgrenze nach §19.
Kann er dann in 2021 wieder Kleinunternehmer sein, solange er unter den 50.000€ bleibt.
Ist also nach einem Zeitraum der Regelbesteuerung wegen Überschreitung der Umsatzgrenze nach §19 UStG
und dann wiederum Unterschreitens der Umsatzgrenze in einem Kalenderjahr im folgenden Kalenderjahr die Kleinunternehmerregelung wieder anwendbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort!