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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Klaus Terbrack schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, folgende Frage zur > Umsatzsteuer ist bei einem Verein aufgetaucht: > ein Verein hat im Jahr 2019 die Umsatzgrenze in > 2019 überschritten, ist also im Jahr 2020 > Regelunternehmer, unterschreitet in 2020 aber > wieder die Umsatzgrenze nach §19. > Kann er dann in 2021 wieder Kleinunternehmer sein, > solange er unter den 50.000€ bleibt. > > Ist also nach einem Zeitraum der Regelbesteuerung > wegen Überschreitung der Umsatzgrenze nach §19 > UStG > und dann wiederum Unterschreitens der Umsatzgrenze > in einem Kalenderjahr im folgenden Kalenderjahr > die Kleinunternehmerregelung wieder anwendbar? > > Vielen Dank für Ihre Antwort!
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