Re: Spendenrückerstattung
von: pfeffer ()
Datum: 18.04.2020
Haben die Spender eine explizite Zweckbindung angegeben?
Dann kann grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch bestehen ("Schenkung unter Auflage").
Sie sollten das einfach mit den Spendern klären.
Grundsätzlich bestünde kein Rückzahlungsanspruch, weil eine Spende in der Regel bedingungslos gegeben wird.