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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Haben die Spender eine explizite Zweckbindung > angegeben? > Dann kann grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch > bestehen ("Schenkung unter Auflage"). > Sie sollten das einfach mit den Spendern klären. > Grundsätzlich bestünde kein Rückzahlungsanspruch, > weil eine Spende in der Regel bedingungslos > gegeben wird.
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