Re: Zweckbetrieb Sport
von: pfeffer ()
Datum: 27.10.2023
Ist Reha-Sport, welches ja mit der Krankenkasse abgerechnet wird überhaupt noch Zweckbetrieb?
# Ja, es handelt sich ja um Sport. Auf ein bestimmtes Leistungsniveau kommt es dabei nicht an.
Auch im Rahmen der Gesundheitsförderung wäre das ein Zweckbetrieb.
Könnte ich auch dafür auch auf die Anwendung des § 67a (1) AO verzichten und den Sportbetrieb weiterhin als Zweckbetrieb einstufen lassen?
# Ja, das sollten sie auf jeden Fall machen.
Warum sollte man nicht auf die Anwendung des § 67a (1) AO verzichten, wenn man kann? ... komische Regelung.
# Der Verzicht wird nur in wenigen Fälle nicht sinnvoll sein. Vor allem dann nicht, wenn der Sportbetrieb Verluste macht, die man mit Gewinnen anderer steuerpflichtige Einnahmen verrechnen will oder wenn man Verluste aus Sportveranstaltungen ohne bezahlte Sportler mit solchen mit bezahlten Sportlern verrechnen will.