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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist Reha-Sport, welches ja mit der Krankenkasse > abgerechnet wird überhaupt noch Zweckbetrieb? > > # Ja, es handelt sich ja um Sport. Auf ein > bestimmtes Leistungsniveau kommt es dabei nicht > an. > Auch im Rahmen der Gesundheitsförderung wäre das > ein Zweckbetrieb. > > Könnte ich auch dafür auch auf die Anwendung des § > 67a (1) AO verzichten und den Sportbetrieb > weiterhin als Zweckbetrieb einstufen lassen? > > # Ja, das sollten sie auf jeden Fall machen. > > Warum sollte man nicht auf die Anwendung des § 67a > (1) AO verzichten, wenn man kann? ... komische > Regelung. > > # Der Verzicht wird nur in wenigen Fälle nicht > sinnvoll sein. Vor allem dann nicht, wenn der > Sportbetrieb Verluste macht, die man mit Gewinnen > anderer steuerpflichtige Einnahmen verrechnen will > oder wenn man Verluste aus Sportveranstaltungen > ohne bezahlte Sportler mit solchen mit bezahlten > Sportlern verrechnen will.
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