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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutschein als Dankeschön-Geschenk für Referenten
von: Edelgard9 ()
Datum: 29.09.2023

Wenn bei einer Vereinsveranstaltung/Jahrestreffen eines gemeinnützigen Vereins einige Referenten oder Workshopleiter kein Honorar verlangen, kann dann für diese Personen als Dankeschön vom Verein ein Gutschein irgendeines Anbieters/Geschäftes/Online-Shops in Höhe von z. B. 50,– Euro überreicht werden? Die anderen Referenten/Workshopleiter, die Honorarrechnungen ausstellen, würden z. B. nur ein kleines Blumensträußchen als Dankeschön erhalten.

Frage 1: Ist solch ein Dankeschön-Gutschein möglich, ohne dass es einen Einwand vom Finanzamt gibt? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe darf solch ein Gutschein überreicht werden?

Frage 2: Gibt es bei der max. Höhe des Dankeschön-Gutscheines bzw. auch Dankeschön-Blumenstraußes einen Unterschied, ob der Referent/Workshopleiter Mitglied oder kein Mitglied ist?

Vielen Dank!

Re: Gutschein als Dankeschön-Geschenk für Referenten
von: W. Pfeffer ()
Datum: 29.09.2023

Ein Gutschein ist als Sachgeschenk möglich. Allerdings sind solche Geschenke nur bis 35 € steuerfrei. Geschenke mit höherem Wert muss der Empfänger versteuern.
Zu prüfen wäre, ob der Übungsleiterfreibetrag genutzt werden kann. Dann wäre das als Sachvergütung steuerfrei.