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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Edelgard9 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn bei einer Vereinsveranstaltung/Jahrestreffen > eines gemeinnützigen Vereins einige Referenten > oder Workshopleiter kein Honorar verlangen, kann > dann für diese Personen als Dankeschön vom Verein > ein Gutschein irgendeines > Anbieters/Geschäftes/Online-Shops in Höhe von z. > B. 50,– Euro überreicht werden? Die anderen > Referenten/Workshopleiter, die Honorarrechnungen > ausstellen, würden z. B. nur ein kleines > Blumensträußchen als Dankeschön erhalten. > > Frage 1: Ist solch ein Dankeschön-Gutschein > möglich, ohne dass es einen Einwand vom Finanzamt > gibt? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe darf solch > ein Gutschein überreicht werden? > > Frage 2: Gibt es bei der max. Höhe des > Dankeschön-Gutscheines bzw. auch > Dankeschön-Blumenstraußes einen Unterschied, ob > der Referent/Workshopleiter Mitglied oder kein > Mitglied ist? > > Vielen Dank!
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