Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Daddleer ()
Datum: 22.10.2019
wenn es Vermietung an Mitglieder ist, wie Sportgeräte, dann Zweckbetrieb
Daddleer schrieb:
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> Hallo.
>
> m.E. ist es wenn es eine konkrete Gegenleistung
> ist ->Zweckbetrieb.
> Vermietung von Hundeboxen ist m.E.
> Wirtschaftlicher Betrieb, da man mit der Leistung
> in Konkurrenz zu
> wirtschaftlichen Betrieben im Umfeld tritt.
>
> Gruß
>
> Tascha schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Hallo. Wir sind ein gemeinnütziger Hundeverein.
> > Wir bieten Mitgliedschaften für einen
> > Jahresbeitrag an, diese gehören zu dem Ideellen
> > Bereich. Wie ist es nun mit Leuten, die die
> > Stunden einzeln bezahlen und keine Mitglieder
> > sind. Ist das dann auch noch ideeller Bereich?
> > Oder gehört das zum Zweckbetrieb?
> > Außerdem bieten wir 2 x im Jahr einen
> Zusatzkurs
> > gegen Gebühr an. Wohin gehören diese Einnahmen?
> > Und dann haben wir noch an Mitglieder
> vermietete
> > Hundeboxen, die extra bezahlt werden müssen.
> > Wie werden die verbucht?
> > Schon mal herzlichen Dank für die Antworten.