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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Überlassung der Hundeboxen ist nur nach § 65 > AO ein Zweckbetrieb. Da sind die Anforderungen > sehr hoch. Vor allem, dass sie zwingend für die > Zweckerfüllung notwendig sind, dürfte schwer > darzustellen sein.
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