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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mehrtagesfahrten als Zweckbetrieb?
von: Cicero ()
Datum: 30.08.2019

Hallo Herr Pfeffer, Hallo in die Runde
Wir sind ein gemeinnütziger Museumsförderverein und begünstigt wegen Förderung von Kunst und Kultur.
Laut Satzung „ist der Zweck des Vereins die Förderung und Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Aktivitäten des Museums. Damit soll das soziale und kulturelle Leben der Region gefördert werden, um das Bewusstsein für Tradition und Geschichte zu stärken.“

In unserem Förderverein führen wir u.a. Tagesexkursionen zu Zielen in der Umgebung sowie Mehrtagesfahrten zu Zielen durch, die allesamt einen Bezug zur Geschichte und Tradition unserer Heimatstadt haben. Die Fahrten sind so organisiert, dass es tagsüber ein festes Programm gibt (keine Freizeit). Bedingt durch den Bezug der Ziele und Stationen der Reisen zu unserer Stadt werden vergleichbare Reisen von keinem kommerziellen Unternehmen angeboten.

Für uns sind jetzt aktuell zwei Fragen aufgetaucht.
1. Sind diese Fahrten als Zweckbetrieb (andere kulturelle Veranstaltungen) einzustufen?
2. Sind die Kostenbeiträge, die die Teilnehmer für diese Fahrten zahlen, USt-frei nach § 4 Nr. 22b UstG und zählen damit nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 UstG?
3.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus

Re: Mehrtagesfahrten als Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 31.08.2019

Die Frage ist, ob diese Exkursionen als kulturelle Veranstaltungen zu betrachten sind - also vergleichbar einem Konzert, einer Lesung usf. Grundsätzlich kann das der Fall sein.

Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22b UStG greift nur bei aktiver Teilnahme, also wenn die Teilnehmer selbst kulturelle Aktivitäten betreiben.

Re: Mehrtagesfahrten als Zweckbetrieb?
von: Cicero ()
Datum: 01.09.2019

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die Antworten.

Bei entsprechender Organisation der Exkursionen / Fahrten sollte das also als Zweckbetrieb eingestuft werden können.

Können Sie mir eine Quelle / Vorschrift für Ihre Einschätzung zur USt-Befreiung nach §4 Nr 22b nur bei aktiver Teilnahme der Teilnehmer nennen? Ich habe gesucht, aber weder im UstG, der UStDV noch in den UStRL fündig geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Mehrtagesfahrten als Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 01.09.2019

Das steht in Abs. 5, Abschnitt 4.22.2 UStAE
"Teilnehmergebühren sind Entgelte, die gezahlt werden, um an den Veranstaltungen aktiv teilnehmen zu können, z.B. Startgelder und Meldegelder. Soweit das Entgelt für die Veranstaltung in Eintrittsgeldern der Zuschauer besteht, ist die Befreiungsvorschrift nicht anzuwenden. "

Re: Mehrtagesfahrten als Zweckbetrieb?
von: Cicero ()
Datum: 03.09.2019

Hallo Herr Pfeffer,
damit ist das dann auch mir klar. Im UStAE hatte ich blöderweise nicht gesucht.

Vielen Dank