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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das steht in Abs. 5, Abschnitt 4.22.2 UStAE > "Teilnehmergebühren sind Entgelte, die gezahlt > werden, um an den Veranstaltungen aktiv teilnehmen > zu können, z.B. Startgelder und Meldegelder. > Soweit das Entgelt für die Veranstaltung in > Eintrittsgeldern der Zuschauer besteht, ist die > Befreiungsvorschrift nicht anzuwenden. "
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