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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Elternverein Spielgruppe/Kindergarten
von: SGBöllhoffhaus ()
Datum: 31.08.2019

Hallo und guten Abend,
ich habe im Juni die Geschäftsführung von einem Elternverein (eingetragen, gemeinnützig) übernommen. Dem Verein stehen von der Sadt Räumlichkeiten zur Verfügung die für den Betrieb einer Spielgruppe (mit Betriebserlaubnis vom Jugendamt) genutzt werden. Insgesamt werden 20 Kinder betreut und 3 Erzieherinnen beschäftigt (Minijob + Übungsleiterpauschale). Der Vorstand wechselt jedes Jahr komplett und wird immer aus den Eltern der aktuell betreuten Kinder gebildet (=Laien im Vereinsrecht). Mir liegt die "Bchführung" sehr am Herzen und ich stelle momentan in Frage, das die bisherige steuerlich korrekt lief. Die EÜR waren zB nie nach den vier Sparten getrennt, obwohl ich jetzt gelernt habe, dass der Jahresbeitrag dem ideellen Bereich und die monatlichen Beitäre für die Betreuung, sowie die Löhne dem Zweckbetrieb zugeordnet werden müssten?!
Wer kann mir helfen unsere Ein- und Ausgaben richtig zuzuordnen? Alleine werde ich aus den Kontenrahmen SKR 49 leider nicht schlau... Kann man sich mit solchen Fragen direkt ans Finanzamt wenden? Wir haben zwar ein Steuerbüro, aber das erstellt nur die Lohnabrechnungen und sorgt für den Körperschaftsfreistellungsbescheid.

Liebe Grüße,
Christina Theyssen

Re: Elternverein Spielgruppe/Kindergarten
von: pfeffer ()
Datum: 01.09.2019

Sie haben die Frage ja schon beantwortet: Die Mitgliedsbeiträge fallen in den ideellen Bereich, die Einnahmen und Ausgaben für die Betreuungseinrichtung in den Zweckbetrieb.
Der SKR 49 ist für Ihren Fall deutlich zu kompliziert. Davon brauchen Sie nicht mehr als die Grundgliederung nach steuerlichen Bereichen - hier auch nur zwei.

Re: Elternverein Spielgruppe/Kindergarten
von: SGBöllhoffhaus ()
Datum: 04.09.2019

Okay, dann habe ich das schonmal richtig verstanden :) Ich hoffe es ist in Ordnung wenn ich im Folgenden einmal laut denke: Wir bekommen vom Jugendamt jährlich eine Förderung für die Spielgruppe (Einnahme Zweckbetrieb?) und bekommen von der Stadt einen Großteil der Nebenkosten erstattet (Einnahme Zweckbetrieb?) und sammeln für Neuanschaffungen Spenden (Welcher Bereich?).
Die Gehälter und gesetzlichen Abgaben, Steuerberaterkosten, Raumkosten und "Bastelgeld" fällt dann auch in den Zweckbetrieb. Kosten für den Notar (Vortandswechsel) fällt nach meinem Verständnis dann in den ideelen Bereich. Wenn wir Waffeln o.ä. verkaufen gehört dies dann aber in den gewerblichen Bereich. Jährlich findet ein kleiner Laternen-Umzug mit anschließender Verköstigung mit Stichlisten (Jeder zahlt soviel wie er isst/trinkt, statt eingeladen sind Mitglieder, aber auch Großeltern etc., wo verbuche ich die Ausgaben, bzw Einnahmen, insberondere auch die Einzahlung aus dem "Spendenschwein"?
Vielen Dank schon mal :)

Re: Elternverein Spielgruppe/Kindergarten
von: pfeffer ()
Datum: 04.09.2019

Wir bekommen vom Jugendamt jährlich eine Förderung für die Spielgruppe (Einnahme Zweckbetrieb?)
# Wenn das pauschal erfolgt und nicht pro Kind, ist es ein echter Zuschuss = ideeller Bereich

und bekommen von der Stadt einen Großteil der Nebenkosten erstattet (Einnahme Zweckbetrieb?)
# ebenfalls echter Zuschuss = ideeller Bereich

und sammeln für Neuanschaffungen Spenden (Welcher Bereich?)
# ideeller Bereich
In den Zweckbetrieb fallen nur wirtschaftliche Einnahmen.

Die Gehälter und gesetzlichen Abgaben, Steuerberaterkosten, Raumkosten und "Bastelgeld" fällt dann auch in den Zweckbetrieb.
# Ich sehe hier bisher gar keinen Zweckbetrieb. Welche Einnahmen haben Sie noch?

Kosten für den Notar (Vortandswechsel) fällt nach meinem Verständnis dann in den ideelen Bereich.
# Ja.
Wenn wir Waffeln o.ä. verkaufen gehört dies dann aber in den gewerblichen Bereich.
# Richtig
Jährlich findet ein kleiner Laternen-Umzug mit anschließender Verköstigung mit Stichlisten (Jeder zahlt soviel wie er isst/trinkt, statt eingeladen sind Mitglieder, aber auch Großeltern etc., wo verbuche ich die Ausgaben, bzw Einnahmen,
# Da sehe ich ebenfalls einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

insbesondere auch die Einzahlung aus dem "Spendenschwein"?
# Sind das echte Spenden oder Zahlungen für die Speisen/Getränke?

Re: Elternverein Spielgruppe/Kindergarten
von: SGBöllhoffhaus ()
Datum: 05.09.2019

Die Förderung ist pauschal, also iB!
Der Jahresbeitrag (15€) wird jährlich per SEPA bei allen Mitgliedern abgebucht.
Die Eltern, die ihr Kind aktuell in die Spielgruppe bringen zahlen einen monatlichen Beitrag (55 oder 85€, je nach Betreuungszeit) und haben einen Betreuungsvertrag mit uns abgeschossen - deshalb interpreteiere ich
hier einen Zweckbetrieb.
Die Einnahmen aus dem Spendenschwein sind unabhängig vom Verzehr, das steht da und wenn die Eltern
möchten, können sie quasi "anonym" was reinwerfen.

Vielen lieben Dank!