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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuervergütungen
von: Andreas H ()
Datum: 01.06.2019

Durch einen Neubau übersteigt momentan die Vorsteuer die Umsatzsteuer, wir erhalten also Geld vom Finanzamt, dadurch wird die Umsatzsteuer eine Einnahme, wo sie sonst Ausgabe war. Verbuche ich das unter gezahlte Umsatzsteuer oder unter Umsatzsteuervergütung (Einnahmekonto, gibt es aber nur im 8er Bereich 8050, nicht im 6er, da müsste ich ein freies Konto nehmen, bei uins gibt es ja auch im ideellen Bereich Umsatzsteuer und Vorsteuer)

Re: Umsatzsteuervergütungen
von: pfeffer ()
Datum: 02.06.2019

Wenn der Verein nicht bilanziert, ist die Umsatzsteuererstattung eine Betriebseinnahme. Sie muss dann dem entsprechenden steuerlichen Bereich (hier dem Zweckbetrieb) zugeordnet werden.