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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zeitnahe Verwendung - Rücklage für Projekt über 3 Folgejahre
von: Adept e:V. ()
Datum: 16.08.2023

Unser Verein unterstützt Schulprojekte in Afrika und hat ein Spenden- und Förderaufkommen von rund 300 T Euro (2022). Geplant ist ein Projekt, dass 2024 bis 2026 laufen wird, die Spenden dazu werden aber bereits 2023 eingeworben. Das BMZ unterstützt rund 70 % des Projektes (Gesamtvolumen knapp 150 T Euro), der Rest kommt von anderen Spendern/Stiftungen. Diese anderen Spender bevorzugen die jeweilige Spendensumme in einer Überweisung in 2023 zu tätigen. D.h. der Verein wird eine entsprechende gebundene Rücklage bilden und diese schrittweise bis Ende 2026 abbauen. Fällt dies unter §62 AO, Abs. 1 Satz 1 und ist damit kein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Verwendung ?
Danke für Hinweise.

Re: Zeitnahe Verwendung - Rücklage für Projekt über 3 Folgejahre
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.08.2023

Ja, das lässt sich ohne Zweifel eine zweckgebunden Rücklage bilden. Schon die reguläre Verwendungsfrist wäre übrigens Ende 2025 für Mittel, die in 2023 eingehen.

Re: Zeitnahe Verwendung - Rücklage für Projekt über 3 Folgejahre
von: Adept e.V. ()
Datum: 17.08.2023

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Einschätzung !