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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Adept e:V. schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Verein unterstützt Schulprojekte in Afrika > und hat ein Spenden- und Förderaufkommen von rund > 300 T Euro (2022). Geplant ist ein Projekt, dass > 2024 bis 2026 laufen wird, die Spenden dazu werden > aber bereits 2023 eingeworben. Das BMZ unterstützt > rund 70 % des Projektes (Gesamtvolumen knapp 150 T > Euro), der Rest kommt von anderen > Spendern/Stiftungen. Diese anderen Spender > bevorzugen die jeweilige Spendensumme in einer > Überweisung in 2023 zu tätigen. D.h. der Verein > wird eine entsprechende gebundene Rücklage bilden > und diese schrittweise bis Ende 2026 abbauen. > Fällt dies unter §62 AO, Abs. 1 Satz 1 und ist > damit kein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen > Verwendung ? > Danke für Hinweise.
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