Re: Reisekostenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2019
Im Hotel gab es jeweils ein extra ausgewiesenes Frühstück im Wert von 10,- €. Muss ich hier den Sachbezugswert ansetzen (die 1,77 € abziehen) oder 4,80 € am 2. Tag und 2,40 € am 3. Tag?
# Wenn es Verpflegung ist, die durch den Arbeitgeber gestellt wird (AG bezahlt die Hotelrechnung), gilt der Sachbezugswert.
Die Pauschale für den Mehrverpflegungsaufwand muss um 4,80 Euro gekürzt werden.