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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reisekostenabrechnung
von: Frau Müller ()
Datum: 26.02.2019

Hallo Herr Pfeffer,

bezüglich Reisekosten bin ich mir nicht sicher, welche Pauschalen abgezogen werden (bin neu in der Vereinsbuchhaltung):

Unser angestellter Geschäftsführer war auf einer 3-tägigen Dienstreise.

Im Hotel gab es jeweils ein extra ausgewiesenes Frühstück im Wert von 10,- €. Muss ich hier den Sachbezugswert ansetzen (die 1,77 € abziehen) oder 4,80 € am 2. Tag und 2,40 € am 3. Tag?

1. Tag.: Anfahrt (über 8 h)
2. Tag.: Dauer (24 h)
3. Tag: Heimreise (über8 h)

Wie verfahre ich bei „nicht angestellten“ Vorstandsmitgliedern?

Schon mal vielen Dank im Voraus
B. Müller

Re: Reisekostenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2019

Im Hotel gab es jeweils ein extra ausgewiesenes Frühstück im Wert von 10,- €. Muss ich hier den Sachbezugswert ansetzen (die 1,77 € abziehen) oder 4,80 € am 2. Tag und 2,40 € am 3. Tag?

# Wenn es Verpflegung ist, die durch den Arbeitgeber gestellt wird (AG bezahlt die Hotelrechnung), gilt der Sachbezugswert.
Die Pauschale für den Mehrverpflegungsaufwand muss um 4,80 Euro gekürzt werden.