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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
AfA
von: Britta ()
Datum: 24.02.2019

Hallo,

wenn 25 Sportgeräte zu je 50 Euro = 1250 Euro beschafft wurden,

dann ist das weder GWG noch Investitionsgut, sondern fällt in den normalen Aufwandsbereicht - rcihtig?

VG Britta

Re: AfA
von: pfeffer ()
Datum: 24.02.2019

Wenn die Geräte getrennt genutzt werden können, sind sie GWG.

Re: AfA
von: Britta ()
Datum: 24.02.2019

ja, können sie,
aber ich dachte erst ab 150 Euro GWG

Re: AfA
von: pfeffer ()
Datum: 24.02.2019

Die GWG-Grenze ist seit 2018 250 bzw. 800 Euro.