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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die genannten Vorgaben für die Belege kommen ja > aus dem Umsatzsteuerrecht. Ertragssteuerlich würde > es genügen, wenn ein klarer Nachweis vorliegt, wer > was wann in welcher Höhe an wen berechnet. > Also: > - Rechnungssteller > - Rechnungsempfänger (vollständige Adresse) > - Rechnungsgegenstand (so genauer bezeichnet, dass > eine Zuordnung als Betriebsausgabe möglich ist) > - Betrag > - Datum > > Dann fehlt gegenüber den umsatzsteuerlichen > Vorgaben aber nur noch die Steuernummer und die > Belegnummer.
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