kostenlose überlassung von Sportgeräten
von: kfb ()
Datum: 29.12.2018
Hallo,
Zielsetzung ist es, Mitgliedern die am Trainingsbetrieb und Wettkämpfen des Vereines
Teilnehmen, ein Sportgerät kostenlos zu überlassen. Die Sportgeräte werden vom Verein
angeschafft, und vom Stadtsportbund mit 50 % der Anschaffungskosten gefördert.
Gemäß Sportförderrichtlinien der Stadt, sind die Sportgeräte 3 Jahre
Im Vereinseigentum zu halten. Nach der 3 Jahresfrist sollen dann die Sportgeräte
den Mitgliedern zur freien Verfügung überlassen, bzw. das Eigentum übertragen werden.
Hier ein Auszug aus der Satzung:
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§2 Zweck des Vereins
Der Billard Sport Braunschweig e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke in Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung.
Zwecks des Vereins ist es, Snooker, Poolbillard und Karambolage zu spielen, und
den Billardsport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten. Er erstrebt durch
gute Spielleistungen und Jugendpflege die sittliche und körperliche Ertüchtigung
seiner Mitglieder.
Der Verein ist politisch, religiös und rassistisch neutral.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung von
Sportanlagen, sowie die Förderung von sportlicher Übung und Leistung, Abhalten
eines Trainingsbetriebes und Teilnahme an Wettkämpfen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Sorry für die ausführlichen Informationen,
auf Ihre Antworten freue ich mich.
Liebe Grüße
Kai B.