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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Projektchor
von: ger1842 ()
Datum: 24.12.2018

Hallo,
wir planen im Rahmen unseres jährlichen Frühlingskonzert eine Projektchor zu integrieren.
Die Entrittsgelder bzw. Kosten des Frühlingskonzerts verbuchen wir im Bereich Zweckbetrieb.
Wie ist das jetzt mit Werbungskosten für dieses Projekt? Sind das Kosten des Zweckbetriebes (kann also VSt gezogen werden)? Oder ist das Mitgliederwerbung und fällt unter den idellen Bereich?
Schon mal Danke für die Antwort.
Allen die das lesen wünsche ich noch frohe Feiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Re: Projektchor
von: pfeffer ()
Datum: 25.12.2018

"Wie ist das jetzt mit Werbungskosten für dieses Projekt? Sind das Kosten des Zweckbetriebes (kann also VSt gezogen werden)?
Oder ist das Mitgliederwerbung und fällt unter den idellen Bereich? "

Wofür wird denn geworben? Für Mitgliedschaften oder für Besucher der Konzerte?

Re: Projektchor
von: ger1842 ()
Datum: 27.12.2018

Geworben wird für die Teilnahme an dem Projektchor. Hintergrund ist natürlich, dass ein paar Teilnehmer am Projektchor nach Ende des Projektes als Vereinsmitglieder geworben werden können.
Obwohl ein Auftrittstermin für den "regulären" Chor und den Projektchor, werden beide separat beworben.

Re: Projektchor
von: pfeffer ()
Datum: 27.12.2018

Wenn mit den Projektchor Konzerteinnahmen erzielt werden, fallen seine Kosten in den Zweckbetrieb.

Re: Projektchor
von: ger1842 ()
Datum: 27.12.2018

Vielen Dank für Ihre Info.
Guten Rutsch ins neue Jahr.