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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer Befreiung
von: Hdi e.V. ()
Datum: 09.07.2023

Hallo
Wir sind ein eingetragener Verein e.V aber nicht gemeinnützig.
Wir veranstalten diverse kulturelle und religiöse Aktivitäten im Vereinsheim und Außerhalb ( überwiegend im Bereich Kinder und Jugendfreizeiten wie Zeltlager , Vorträge , etc...).

Meine Frage lautet:

Müssen wir die Rechnungen der Kinder und Jugendfreizeiten mit MwSt schreiben und dann die erhaltenen MwSt bei der Steuererklärung an das Finanzamt abführen oder sind diese Einnahmen nach Paragraph $ 4 UStG umsatzsteuerfrei.

Bemerkung: die Einnahmen der Teilnehmer sind so berechnet dass diese gerade kostendeckend sind, manchmal zahlt sogar der Verein darauf ( mit Verlust).

Vielen Dank im Voraus

Mfg
Ben

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2023

Die Frage lässt sicht nur mit genauerer Beschreibung der Tätigkeiten beantworten. Es kommen nämlich unterschiedliche Befreiungsregelungen mit unterschiedlichen Vorausetzungen in Frage. Außer gibt es für Kulturveranstaltungen noch den ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: Hdi e.V. ()
Datum: 11.07.2023

Danke für die Antwort.

In unserem Fall haben wir im letzten Jahr zwei verschiedene Aktivitäten gemacht:
1. Einmal haben wir Zeltlager für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren veranstaltet ( Einnahmen von den Teilnehmern ca. 7.000€)
2. Und einmal Alpenwanderung auch mit Kinder und Jugendlichen unter 25 Jahren gemacht ( Teilnehmer Einnahmen ca 11.000€). Gesamt 18.000€ und Ausgaben ( Kosten)ca. 14.500€.

Jetzt wollen wir dir EÜR und die Steuererklärung für das Finanzamt vorbereiten. Sollen wir als nur eingetragener Verein von diesen eingenommen 18.000€ Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführ
en oder sind diese Einnahmen nach Paragraph 4
UStG steuerfrei?

Vielen Dank im Voraus
Ben

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2023

Zunächst die Frage: Sind die 18.000 € die Gesamtumsätze? Dann greift die Kleinunternehmerregelung.

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: Hdi e.V. ()
Datum: 11.07.2023

Nein diese Umsätze sind keine gesamtumsätze.
Gesamtumsätze durch weitere Aktivitäten sind viel höher ca. 86.000€

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2023

Ich vermute, dass der Verein auch kein Träger der Jugendhilfe ist? Dann kommt die Befreiung nach § 4 Nr. 25a UStG nicht in Frage.
Möglich wäre eine Befreiung nach § 4 Nr. 25b UStG. Die gilt aber nur, wenn der Träger sich im Vorjahr überwiegend aus Mitteln der Jugendhilfe finanziert wurden.

Für nicht gemeinnützige Vereine kommt daneben insbesondere die Befreiung nach § 4 Nr. 23b UStG. Auch hier wäre aber eine überwiegend öffentliche Finanzierung Voraussetzung.

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: Hdi e.V. ()
Datum: 11.07.2023

Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen.
Dann heißt es in unserem Fall müssen wir von den eingenommenen ( erwirtschafteten) 18.000€ 19% Mehrwertsteuer an das Finanzamt weiterleiten. Ist es richtig?

Vielen Dank
Ben

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2023

Wenn die genannten Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt sind, sind die Umsätze steuerbar.

Re: Umsatzsteuer Befreiung
von: Hdi e.V. ()
Datum: 11.07.2023

Vielen lieben Dank
Ben