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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Rücklagenbildung
von:
Henri
()
Datum: 19.02.2018
Hallo Herr Pfeffer,
ist es zulässig, Rücklagen für die Erstellung einer Webseite zu bilden? Um welche Art von Rücklagen würde es sich dann handeln?
Danke!
Henri
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Re: Rücklagenbildung
von:
Wolfgang Pfeffer
()
Datum: 19.02.2018
Grundsätzlich ja. Das wäre dann eine zweckgebundene Rücklage, wenn die Website vorwiegend die Satzungszwecke des Vereins zum Inhalt hat.
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