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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich ja. Das wäre dann eine > zweckgebundene Rücklage, wenn die Website > vorwiegend die Satzungszwecke des Vereins zum > Inhalt hat.
www.vereinsknowhow.de
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