Re: Behandlung / Abgrenzung von noch nicht verbrauchten Zuwendungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2017
Das wäre eine klassische passive Rechungsabgrenzung. Wenn es eine keine anderen speziellen Kriterien gibt, würde man nach Monaten abgrenzen (also 8/18 ins neue Jahr buchen). Denkbar wäre auch eine andere Aufteilung, z.B. nach erbrachten Leistungen, wenn das nachvollziehbar ist.