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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das wäre eine klassische passive > Rechungsabgrenzung. Wenn es eine keine anderen > speziellen Kriterien gibt, würde man nach Monaten > abgrenzen (also 8/18 ins neue Jahr buchen). > Denkbar wäre auch eine andere Aufteilung, z.B. > nach erbrachten Leistungen, wenn das > nachvollziehbar ist.
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