neue Zuwendungsbestätigung Stiftung
von: Tom ()
Datum: 09.12.2013
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
folgende Frage:
Einer Stiftung liegt ein Freistellungsbescheid vor. Nun bekommt Sie (zusätzlich) noch einen Feststellungsbescheid nach § 60 a AO.
Muss sie diesen Bescheid zusätzlich in der Zuwendungsbestätigung angeben ("Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt ....) oder entfällt dieser Passus, da er nur greift, wenn es keinen Freistellungsbescheid gibt?
Vielen Dank