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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Tom schrieb: ------------------------------------------------------- > Aber die neuen Muster sehen diese beiden > Möglichkeiten vor: > > "Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten > Zwecks / der begünstigten Zwecke) > .....................................nach dem > Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum > Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes > ........................StNr...................... > , vom .............. für den letzten > Veranlagungszeitraum ............ nach § 5 Abs. 1 > Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der > Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des > Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer > befreit." > > und > "Die Einhaltung der satzungsmäßigen > Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO > wurde vom Finanzamt .....................StNr. > .................. mit Bescheid vom........... > nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern > nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten > Zwecks / der begünstigten Zweck" > > Wenn es neben dem Freistellungsbescheid einen > Feststellungsbescheid gibt, muss nur der > Freistellungsbescheid zitiert werden oder? > > Veranlagungszeitraum ist hierbei nur das letzte > Jahr des dreijährigen Prüfungszeitraums (Bescheid: > 2010-2012 --> dann "Veranlagungszeitraum 2012" im > Text der Zuwendungsbestätigung oder? > > Vielen Dank!!!!
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