korrekte Bestätigung Mitgliedsbeitrag
von: Susanne ()
Datum: 26.08.2017
Hallo.
Unser Kita-Förderverein ist für gemeinnützige Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit. Muss ich bei der Quittung beider der folgenden Punkte ankreuzen?
 Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) .......................................................................... nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ..……………………………….. StNr…………………., vom ………….. für den letzten Veranlagungszeitraum ….………….. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
 Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt.........................., StNr. …………….. mit Bescheid vom……….. nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) …………………..
Ich bin mir sehr unsicher. wobei ich die zweite Aussage eigentlich weglassen würde, denn mir ist kein gesondert festgestellter Bescheid über satzungsmäßige Voraussetzungen bekannt. Oder meinen die damit auch den Freistellungsbescheid vom Finanzamt?
Ich danke für Rat.
grüße Susanne