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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
korrekte Bestätigung Mitgliedsbeitrag
von: Susanne ()
Datum: 26.08.2017

Hallo.
Unser Kita-Förderverein ist für gemeinnützige Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit. Muss ich bei der Quittung beider der folgenden Punkte ankreuzen?

 Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) .......................................................................... nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes ..……………………………….. StNr…………………., vom ………….. für den letzten Veranlagungszeitraum ….………….. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
 Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt.........................., StNr. …………….. mit Bescheid vom……….. nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) …………………..

Ich bin mir sehr unsicher. wobei ich die zweite Aussage eigentlich weglassen würde, denn mir ist kein gesondert festgestellter Bescheid über satzungsmäßige Voraussetzungen bekannt. Oder meinen die damit auch den Freistellungsbescheid vom Finanzamt?

Ich danke für Rat.

grüße Susanne

Re: korrekte Bestätigung Mitgliedsbeitrag
von: Kizu ()
Datum: 28.08.2017

Den zweiten Punkt gilt es anzukreuzen, wenn die Gemeinnützigkeit unabhängig von einer Steuererklärung/eines Steuerbescheides festgestellt wird. In der Regel also bei einem neuen Verein, der erstmalig gemeinnützig werden will (und meist noch keine vergangene Geschäftstätigkeit nachweisen konnte).

Bei einem "alten" Verein, der schon jahrelang (idR alle drei Jahre) seine Steuererklärung gemacht und danach seinen Freistellungsbescheid erhalten hat, ist nur Punkt 1 anzukreuzen (und zu ergänzen).

Re: korrekte Bestätigung Mitgliedsbeitrag
von: Susannewieauchimmer ()
Datum: 29.08.2017

Vielen Dank