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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Susanne schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo. > Unser Kita-Förderverein ist für gemeinnützige > Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit. Muss > ich bei der Quittung beider der folgenden Punkte > ankreuzen? > >  Wir sind wegen Förderung (Angabe des > begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) > .................................................. > ........................ nach dem > Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum > Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes > ..……………………………….. StNr…………………., vom ………….. für den > letzten Veranlagungszeitraum ….………….. nach § 5 > Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von > der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des > Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer > befreit. >  Die Einhaltung der satzungsmäßigen > Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO > wurde vom Finanzamt.........................., > StNr. …………….. mit Bescheid vom……….. nach § 60a AO > gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer > Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der > begünstigten Zwecke) ………………….. > > Ich bin mir sehr unsicher. wobei ich die zweite > Aussage eigentlich weglassen würde, denn mir ist > kein gesondert festgestellter Bescheid über > satzungsmäßige Voraussetzungen bekannt. Oder > meinen die damit auch den Freistellungsbescheid > vom Finanzamt? > > Ich danke für Rat. > > grüße Susanne
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