Sommerfest ohne Einnahmen: Welcher Zweckbereich?
von: LuHa ()
Datum: 03.08.2017
Hallo zusammen,
in unserem Verein haben wir dieses Jahr ein Sommerfest auf Kosten des Vereins als Dankeschön für unsere Mitglieder gemacht (dabei die 40,-€-Grenze/Jahr und Mitglied beachtet). In welchen Bereich fallen nun diese Ausgaben? Hätten wir die Getränke, wie sonst, zum Selbstkostenpreis weitergegeben, wäre es WG gewesen - da aber nun überhaupt keine Einnahmen erzielt worden sind, bleibt aber doch eigentlich nur der IB - oder?
Gruß
LuHa