Rücklagenbildung
von: Henri ()
Datum: 08.08.2017
Hallo Herr Pfeffer,
wir sind seit dem letzten Jahr ein gemeinnütziger Verein - vorher waren wir viele Jahre nicht gemeinnützig. Ich habe jetzt den ersten Jahresabschluss des gemeinnützigen Vereins erstellt. Wir haben sowohl im ideellen Bereich als auch im Zweckbetrieb einen kleinen Überschuss erwirtschaftet. In den Jahren zuvor haben wir immer alles in die Rücklagen gepackt - für schlechte Zeiten sozusagen. Habe mich gerade grob eingelesen und festgestellt, das dies im gemeinnützigen Verein so nicht einfach machbar ist??? Worauf muss ich denn achten? Ich würde die Rücklage im ideellen Bereich gerne für zukünftige Mitgliedsbeitragsausfälle verwenden, die sich für 2017 ankündigen. Ist so etwas zulässig?
Gruß Henri