Re: Bezahlung Aushilfen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.06.2017
Es muss klar gestellt sein, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Es wird also "Gage" oder "Honorar" als Gegenstand der Leistung angegeben.
Werden die Musiker nur stundenweise beschäftigt, ist das auch kein Problem.
Wichtig: Werden mehr als dreimal im Jahr freie Künster engagiert, besteht aber Beitragspflicht bei der KSK.
Möglich ist übrigens die Nutzung des Übungsleiterfreibetrags, wenn die Voraussetzungen dafür bestehen (vor allem Nebenberuflichkeit) .