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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bezahlung Aushilfen
von: Wuschelbiggi ()
Datum: 25.06.2017

Hallo,
wir sind ein eingetragener Musikverein e.V und benötigen ab und zu bei Auftritten Aushilfsmusiker.
Wenn ich diese aus der Vereinskasse bezahle, wie muss der Text auf der Quittung lauten, damit der Verein nicht Steuerpflichtig wird.
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Re: Bezahlung Aushilfen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.06.2017

Es muss klar gestellt sein, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Es wird also "Gage" oder "Honorar" als Gegenstand der Leistung angegeben.
Werden die Musiker nur stundenweise beschäftigt, ist das auch kein Problem.

Wichtig: Werden mehr als dreimal im Jahr freie Künster engagiert, besteht aber Beitragspflicht bei der KSK.
Möglich ist übrigens die Nutzung des Übungsleiterfreibetrags, wenn die Voraussetzungen dafür bestehen (vor allem Nebenberuflichkeit) .