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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es muss klar gestellt sein, dass es sich um eine > selbstständige Tätigkeit handelt. Es wird also > "Gage" oder "Honorar" als Gegenstand der Leistung > angegeben. > Werden die Musiker nur stundenweise beschäftigt, > ist das auch kein Problem. > > Wichtig: Werden mehr als dreimal im Jahr freie > Künster engagiert, besteht aber Beitragspflicht > bei der KSK. > Möglich ist übrigens die Nutzung des > Übungsleiterfreibetrags, wenn die Voraussetzungen > dafür bestehen (vor allem Nebenberuflichkeit) .
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