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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklage
von: Lieschen Müller ()
Datum: 21.02.2023

Gibt es Festlegungen dazu, wie hohe Rücklagen ein nicht gemeinnütziger Verein anlegen darf, ohne dass ein konkretes Projekt benannt wird?

Unser Verein hat stetig steigende Rücklagen, derzeit sechsstellig und in Höhe seiner jährlichen Ausgaben. Die Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung ergibt seit Jahren regelmäßig ein niedrig fünfstelliges Plus.
Jetzt möchte der Verein die Mitgliedsbeiträge um fast 50 % erhöhen, was Mehreinnahmen in sechsstelliger bedeutet. Damit würde die Rücklage deutlich steigen.
Der Verein besitzt keine Immobilien, keinen Fuhrpark, so dass überhaupt nicht ersichtlich ist, wofür das viele Geld nötig ist.
Der Vorstand begründet das lediglich mit den "gestiegenen Kosten", aber auch 2022 wurde ein Überschuss erzielt.
Setzt der Gesetzgeber Grenzen?

Re: Rücklage
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2023

Solche Rücklagen wäre nur als freie Rücklagen zulässig. Zweckgebundene Rücklagen erfordern immer ein bestimmtes Projekt.

Re: Rücklage
von: Lieschen Müller ()
Datum: 21.02.2023

pfeffer schrieb:
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> Solche Rücklagen wäre nur als freie Rücklagen
> zulässig. Zweckgebundene Rücklagen erfordern immer
> ein bestimmtes Projekt.

Vielen Dank.
Das lese ich als "Ein Verein darf Vermögen anhäufen, soviel er will, auch wenn nicht ersichtlich ist, wofür er das braucht."

Re: Rücklage
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2023

Ja, aber die jährliche Zuführung zur freien Rücklage ist beschränkt auf 10% der Einnahmen des ideellen Bereichs, ein Drittel der Überschüsse aus Vermögensverwaltung und je 10% der Überschüsse aus Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.

Re: Rücklage
von: Lieschen Müller ()
Datum: 22.02.2023

pfeffer schrieb:
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> Ja, aber die jährliche Zuführung zur freien
> Rücklage ist beschränkt auf 10% der Einnahmen des
> ideellen Bereichs, ein Drittel der Überschüsse aus
> Vermögensverwaltung und je 10% der Überschüsse aus
> Zweckbetrieben und steuerpflichtigen
> wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.


Sowas haben wir alles nicht. Die Einnahmen bestehen fast nur aus Mitgliederbeiträgen (knapp 200.000 €). Wir haben 4000 € "sonstige Erträge" und noch ein paar Teilnahmegebühren von einer (!) Veranstaltung, die aber für die Veranstaltung wieder draufgehen.
Und es gibt auch nichts, was "Rücklage" heißt. Es gibt lediglich ein Vereinsvermögen. Etwa in der Höhe der jährlichen Ausgaben.

Re: Rücklage
von: pfeffer ()
Datum: 22.02.2023

Dann können Sie lediglich freie Rücklagen pro Jahr in Höhe von 10% der der Mitgliedsbeiträge bilden. Das geht aber nur für die letzten beiden Jahre rückwirkend. Leider haben Sie offensichtlich über lange Zeit unzulässige Rücklagen gebildet.