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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Lieschen Müller schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ja, aber die jährliche Zuführung zur freien > > Rücklage ist beschränkt auf 10% der Einnahmen > des > > ideellen Bereichs, ein Drittel der Überschüsse > aus > > Vermögensverwaltung und je 10% der Überschüsse > aus > > Zweckbetrieben und steuerpflichtigen > > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. > > > Sowas haben wir alles nicht. Die Einnahmen > bestehen fast nur aus Mitgliederbeiträgen (knapp > 200.000 €). Wir haben 4000 € "sonstige Erträge" > und noch ein paar Teilnahmegebühren von einer (!) > Veranstaltung, die aber für die Veranstaltung > wieder draufgehen. > Und es gibt auch nichts, was "Rücklage" heißt. Es > gibt lediglich ein Vereinsvermögen. Etwa in der > Höhe der jährlichen Ausgaben.
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