Rücklage
von: Lieschen Müller ()
Datum: 21.02.2023
Gibt es Festlegungen dazu, wie hohe Rücklagen ein nicht gemeinnütziger Verein anlegen darf, ohne dass ein konkretes Projekt benannt wird?
Unser Verein hat stetig steigende Rücklagen, derzeit sechsstellig und in Höhe seiner jährlichen Ausgaben. Die Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung ergibt seit Jahren regelmäßig ein niedrig fünfstelliges Plus.
Jetzt möchte der Verein die Mitgliedsbeiträge um fast 50 % erhöhen, was Mehreinnahmen in sechsstelliger bedeutet. Damit würde die Rücklage deutlich steigen.
Der Verein besitzt keine Immobilien, keinen Fuhrpark, so dass überhaupt nicht ersichtlich ist, wofür das viele Geld nötig ist.
Der Vorstand begründet das lediglich mit den "gestiegenen Kosten", aber auch 2022 wurde ein Überschuss erzielt.
Setzt der Gesetzgeber Grenzen?