Re: Geschenk an Vereinsmitglied/Kassenwart
von: Büro Verein Gängeviertel e.V. ()
Datum: 15.06.2017
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ja, Sachzuwendungen bis 40 Euro werden bei solchen
> Anlässen von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Ja, danke! Gilt dies denn nicht nur fürs Finanzamt, sondern auch intern und im Fall, dass
in der Satzung des gemeinnützigen Vereins steht:
"Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
Da sind wir unsicher geworden... ob wir mit einem Geschenk dem "keine Zuwendungen" zuwider handeln ..
Viele Grüße an Sie!