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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Büro Verein Gängeviertel e.V. schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ja, Sachzuwendungen bis 40 Euro werden bei > solchen > > Anlässen von der Finanzverwaltung akzeptiert. > > > Ja, danke! Gilt dies denn nicht nur fürs > Finanzamt, sondern auch intern und im Fall, dass > > in der Satzung des gemeinnützigen Vereins steht: > > "Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus > Mitteln des Vereins. > > Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck > des Vereins fremd sind, oder durch > unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt > werden." > > Da sind wir unsicher geworden... ob wir mit einem > Geschenk dem "keine Zuwendungen" zuwider handeln > .. > Viele Grüße an Sie!
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