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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Versteuerung Gebühr für Saunabesuch
von: Gerhard Koch ()
Datum: 10.02.2023

Wir sind ein gemeinnütziger FKK-Sportverein und betreiben u.a. auch eine vereinseigene Sauna, die gebührenpflichtig ist. Die Einnahmen werden im wirtschaftlichen Bereich verbucht und mit 19% MWSt. versteuert.
Es hat sich die Frage gestellt, ob dieser Bereich ähnlich wieein Fitness-Studio im Zweckbetrieb
geführt werden kann und damit der ermäßigte Steuersatz von 7% in Betracht kommt.
Wie ist die Lage?

Re: Versteuerung Gebühr für Saunabesuch
von: pfeffer ()
Datum: 10.02.2023

Bei der Sauna sehe ich keinen Bezug zu den Satzungszwecken. Das wird deswegen regelmäßig dem steuerpflichtigen Bereich zugeordnet, jedenfalls dann wenn ein separates Entgelt erhoben wird.

Re: Versteuerung Gebühr für Saunabesuch
von: Gerhard Koch ()
Datum: 10.02.2023

Danke für die schnelle Antwort. Es ist uns schon klar, daß wir die Einnahmen versteuern müssen.
Machen wir auch. Die Frage ist, ob wir den Saunabetrieb dem wirtschaftlichen Bereich zuordnen müssen (so handhaben wir es im Augenblick) oder ob eine Zuordnung zum Zweckbetrieb (ermäßigter Steuertsatz)
möglich ist. Als Sportverein könnte man nun sagen, es ist eine Sportler-Sauna, aber sie wird natürlich auch von Mitgliedern genutzt, die keinen Sport treiben.

Re: Versteuerung Gebühr für Saunabesuch
von: pfeffer ()
Datum: 10.02.2023

oder ob eine Zuordnung zum Zweckbetrieb (ermäßigter Steuertsatz)
möglich ist.

# Darauf bezog sich meine Anwort oben: Wegen des fehlenden Bezugs zu den Satzungszwecke kann es kein Zweckbetrieb sein.

Als Sportverein könnte man nun sagen, es ist eine Sportler-Sauna, aber sie wird natürlich auch von Mitgliedern genutzt, die keinen Sport treiben.

# Dann wäre darzustellen, warum eine Sauna der Ausübung des Sports dient.



Edited 1 time(s). Last edit at 10.02.2023 by pfeffer.